Mitgliedsbeiträge und Markenvergabe
1. Die Mitgliedschaft der Ski-, Skilanglauf-, Telemark- und Snowboardlehrer im Deutschen Skilehrer-verband regelt § 4 Ziffer 1 der Satzung.
2. Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied im DSLV muss mittels des offiziellen Antragsformulares durch den Ski -, Skilanglauf-, Telemark- oder Snowboardlehrer an den DSLV gerichtet werden. Die Erfüllung der Voraussetzungen zur Aufnahme werden durch den DSLV geprüft und entschieden.
3. Mitglieder im Deutschen Skilehrerverband sind gemäß § 7 der Satzung zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet.
4. Die Mitgliederversammlung hat am 19.04.2009 folgende Jahresbeiträge beschlossen:
Staatlich geprüfter Skilehrer,
Staatlich geprüfter Skilanglauflehrer,
Staatlich geprüfter Snowboardlehrer EUR 90,-
Verbandsskilehrer,
Verbandsskilehrer-Skilanglauf,
Verbandsskilehrer-Telemark,
Verbands-Snowboardlehrer EUR 75,-
Skilehrer Assistent,
Skilehrer Assistent-Skilanglauf,
Skilehrer Assistent-Telemark,
Snowboardlehrer Assistent EUR 55,-
Regionalskilehrer,
Regionalskilehrer-Skilanglauf,
Regionalskilehrer-Telemark,
Regional-Snowboardlehrer EUR 55,-
Skilehrer Grundstufe,
Skilehrer Grundstufe-Skilanglauf,
Skilehrer Grundstufe-Telemark,
Snowboardlehrer Grundstufe EUR 40,-
Skischule, Skilanglaufschule,
Telemarkschule, Snowboardschule EUR 220,-
5. Fördernde Mitglieder unterstützen materiell und/oder finanziell nach Einzelfallprüfung und Entscheidung durch den Vorstand.
6. Beitragsfrei sind:
- Ehrenmitglieder nach Maßgabe der Ehrenordnung
- Mitglieder mit Vollendung des 70. Lebensjahres
- Mitglieder des Vorstandes
- Mitglieder des Aufsichtsrates
7. Die Beiträge gelten jeweils vom 01.07. bis 30.06. und sind im voraus zum 01.07. eines Jahres zur Zahlung fällig.
8. Folgende Zahlungsweisen werden angeboten:
- Überweisung
- Barzahlung
- Lastschrift mit Einzugsermächtigung
9. Mitgliedsbeiträge, die nicht bis zum 01.07. eines Jahres bezahlt sind, werden zweimal durch den Deutschen Skilehrerverband angemahnt. Bei der zweiten Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von EUR 3,- fällig. Sofern der Beitrag trotz zweimaliger Erinnerung nicht bezahlt wurde, wird dieser auf Kosten des Säumigen per Mahnbescheid eingefordert.
10. Nach Eingang des Mitgliedsbeitrages beim Deutschen Skilehrerverband erhält das Mitglied eine Beitragsbestätigung mit der aktuellen Beitragsmarke.
11. Für alle Mitglieder gilt gemäß Satzung eine Fortbildungspflicht mindestens alle zwei Jahre. Wer an der Fortbildung teilgenommen hat, erhält zusätzlich zu seiner Beitragsmarke eine aktuelle Fortbildungsmarke (ISIA-Marke) für seinen Ausweis (Staatlich geprüfte Lehrer und Verbandslehrer) bzw. die DSLV-Fortbildungsmarke (Assistenten, Regionallehrer und Grundstufenlehrer). Die Teilnahme an einer Fortbildung berechtigt zum Erhalt der entsprechenden Marken für die
darauffolgenden zwei Beitragsjahre.









